Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften
betreffend sämtliche wiederkehrende und einmalige Forderungen zur Erfüllung meiner Zahlungspflichten gegenüber der unten genannten WEG betreffend mein Wohneigentum laut Aufteilungsplan.
als Verwalter der oben genannten Liegenschaft die fälligen Zahlungsverpflichtungen widerruflich zum Zahlungstermin einzuziehen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bitte wenden Sie sich zu allen SEPA Themen an info@wagner-hausverwaltung.com